Allen "ehemaligen" Azubis unsere herzliche Glückwünsche zur bestandenen Gesellenprüfung und alle guten Wünsche für einen erfolgreichen Start ins volle Berufsleben!
Hinweis: Mit dem Datum der Zeugnisübergabe ist bei bestandener Prüfung die Ausbildungszeit beendet, egal was im Ausbildungsvertrag steh!
Das heißt, wenn der nun junge Geselle / Gesellin am nächsten Tag im Labor wieder erscheint und arbeitet, geht das bisherige Ausbildungsverhältnis in ein befristetes Arbeitsverhältnis über.
Deshalb sollte ein Arbeitgeber rechtzeitig einen Arbeitsvertrag anbieten, oder Bescheid geben, das er ihn / sie nicht beschäftigen möchte, bzw. wird sich der Geselle / Gesellin einen neuen Arbeitgeber suchen.
Bei nicht bestandener Prüfung muss der bestehende Ausbildungsvertrag um ein halber Jahr verlängert werden, so dass der noch Azubi an der Wiederholungsprüfung teilnehmen kann.