BERUFSPOLITIK
Interessensvertretung Berufspolitik in der Region sowie auf Landes- und Bundesebene
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Gesellenprüfung, z. B. Anmeldetermine, Präsentationen zur Prüfungsvorbereitung und Bewertungsbögen.
Prüfungstermine 2025: (Fertigkeitsprüfung - FP) (Stand: 08.10.25)
Gestreckte Gesellenprüfung (FP) Winter 2025 Teil 2:
In der HWK zu K: 24.11. - 27.11.25 und 01.12.-04.12.25
Im BFW: 08.12.-11.12.25
Die Gruppeneinteilung erhalten alle Prüflinge Anfang Okt. 25, diese wird zusammen mit allen weiteren Einladungsunterlagen in die Ausbildungsbetriebe geschickt.
Achtung: aktuell gelten alle hier eingestellten Termine und Unterlagen ausschließlich für die Prüflinge, die im Berufskolleg Köln zur Schule gehen bzw. aus dem BFW!
Für die Prüflinge aus der Region Aachen gibt es eine Sonderregelung (andere Termine, andere Orte, anderes Procedere) - diese wurde bereits mündlich vorgestellt, auch sie erhalten die kompletten Einladungsunterlagen Anfang Okt. 25 in den Betrieben. Diese Fertigkeitsprüfung wird in den Räumen der Handwerkskammer Dortmund durchgeführt! Am 17.10. wird es dort einen vorgezogenen Konstruktionstag geben, die analoge Prüfung findet vom 06.-08.01.26 statt.
Prüfungstermine 2026: (Fertigkeitsprüfung - FP)
Gestreckte Gesellenprüfung (FP) Sommer 2026 Teil 1: --> Termine werden Anfang 2026 bekanntgegeben
Gestreckte Gesellenprüfung (FP) Sommer 2026 Teil 2: --> Termine werden Anfang 2026 bekannt gegeben
Gestreckte Gesellenprüfung (FP) Winter 2026 Teil 2: --> Termine werden Anfang 2026 bekannt gegeben
Hinweis: Für Prüflinge aus dem BFW weichen die Termine etwas von den Terminen der anderen Gruppen ab, weil sie sich am Datum der jeweiligen Maßnahme und dem 3 monatigem Praktikum orientieren müssen.
Anmeldeschluss zur Sommergesellenprüfung ist jeweils der 01. März - Anmelden können sich Auszubildende, deren Ausbildungszeit in der vom 01.04. bis 30.09. endet.
Prüfung nach neuer Prüfungsordnung:
Achtung: Antrag auf Nachteilsausgleich möglich!
Bei der Durchführung und Abnahme von Gesellenprüfungen werden die besonderen Belange körperlich, geistig und seelisch eingeschränkter / behinderter Menschen berücksichtigt.
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung erfolgen. Im Antrag muss auf das Vorliegen einer Behinderung hingewiesen werden, wenn diese bei der Durchführung der Prüfung berücksichtigt werden soll, damit auch entsprechende konkrete Vorbereitungen getroffen werden können. Hierfür wird bereits bei der Vorbereitung der Prüfungen festgelegt, durch welche besonderen Maßnahmen die Belange der behinderten Prüfungskandidaten berücksichtigt werden.
Die dafür notwendigen Maßnahmen gleichen lediglich die behinderungsbedingten Benachteiligungen aus. Die qualitativen Prüfungsanforderungen werden dadurch nicht verändert.
Um den Anspruch auf Nachteilsausgleich zu belegen, muss ein Attest mit Stellungnahme eines dafür berechtigten Facharztes eingereicht werden, dieses darf nicht älter als 6 Monate sein. (Beim Vorliegen eines Schwerbehinderten-Ausweises gelten andere Parameter)
Der behandelnde Facharzt / Psychologe / ärztliche Psychotherapeut soll für jeden beantragten Nachteilsausgleich u.a. genau beschreiben - warum der Nachteilsausgleich wichtig ist, was genau die Nachteilsausgleiche sein sollen, welche Maßnahmen für welchen Prüfungsteil beantragt werden.
Aber: eine kurzfristige Erkrankung wie z.B. ein gebrochener Arm stellt keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich dar.
Hinweis: Je eher sich betroffene Prüflinge um diese Nachweise / Atteste / Anträge kümmern, um so besser sind sie vorbereitet, weil es z.B. sonst auch schon daran scheitern kann, dass eine keine kurzfristigen Termine bei entsprechenden Fachärzten gibt!
Jeder Antrag auf Nachteilsausgleich wird einzeln geprüft und ist eine Einzelentscheidung!
Diese vorzeitige Zulassung kann max. 6 Monate vor dem regulären Gesellenprüfungs-Termin liegen. Dies ist dann keine Vertragsänderung, sondern ein Antrag - und dieser muss vom Gesellenprüfungsvorsitzenden genehmigt werden!
Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung muss mit dem als Download hinterlegten Formular an den Gesellenprüfungsausschuss der Zahntechniker-Innung Köln, Hauptstr. 39, 50859 Köln gestellt werden. Für die Einreichung des Antrages gelten die Anmeldefristen wie bei der Gesellenabschlussprüfung.
Für die Antragstellung gelten folgende Voraussetzungen und es sind die entsprechenden Unterlagen beizufügen:
Eine Kopie des Ausbildungsvertrages und des Ergebnisses Teil1 liegen in der Regel bei der Innung vor; das Berichtsheft muss in der Berufsschule abgegeben werden (Termin wird bekannt gegeben). Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne Frau Deari und Frau Braun aus der Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung-Köln unter: 0221-503044.
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