Gesetze und Downloads

Hier finden Sie Gesetze und Downloads mit Bezug zu zahntechnischen Themen:

Die Handwerksordnung

Das Zahntechniker-Handwerk ist ein Handwerk der Anlage A (Nr. 37) des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO), das bedeutet ein zulassungspflichtiges Handwerk.

Die Ausbildungsordnung

Die Ausbildung von Lehrlingen (Auszubildenden) dauert 3,5 Jahre. Die Verkürzung dieser Lehrzeit ist möglich. In der Regel bilden zahntechnische Betriebe aus, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Gesetzliche Grundlage bilden §§ 21 ff. HwO und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin vom 11. Dezember 1997 (BGBl. I, 3182 ff.).

Die Zahntechnikermeisterordnung

Ausgebildete Zahntechnikerinnen und Zahntechniker können die Meisterprüfung ablegen. Damit sind sie zur selbstständigen Ausübung des Zahntechniker-Handwerks berechtigt und dürfen in diesem ausbilden. Die Ausbildung zum Zahntechnikermeister/zur Zahntechnikermeisterin erfolgt aufgrund §§ 45 ff. HwO, der Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild uder Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk (Zahntechnikermeisterverordnung – ZahntechMstrV) vom 8. Mai 2007 (BGBl. I, 687 ff.).