Gesellenprüfung / Zwischenprüfung bzw. Gestreckte Gesellenprüfung Teil 1 + 2
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Gesellenprüfung, z. B. Anmeldetermine, Präsentationen zur Prüfungsvorbereitung und Bewertungsbögen.
Sobald die neuen Termine, Aufgabenstellungen, ... für die Sommergesellenprüfung (SGP) 23 feststehen, werden diese Unterlagen aktualisiert.
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Anmeldeschluss zur Wintergesellenprüfung ist jeweils der 10. September - Anmelden können sich Auszubildende, deren Ausbildungszeit in der Zeit vom 01.10. bis 31.03. endet.
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Anmeldeschluss zur Sommergesellenprüfung ist jeweils der 01. März - Anmelden können sich Auszubildende, deren Ausbildungszeit in der vom 01.04. bis 30.09. endet.
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Die Anmeldung für die Winter-/Sommer-Gesellenprüfung/Abschlussprüfung ist schriftlich unter Verwendung des von der Handwerkskammer vorgeschriebenen und durch die Zahntechniker-Innung Köln zugeschickten Formulars bei der Innungsgeschäftsstelle mit allen im Anmeldeformular angeforderten Unterlagen termingerecht (s.o.) einzureichen.
Es besteht die Möglichkeit, sich um ein halbes Jahr vorzeitig zur Gesellenprüfung anzumelden. - Es findet jährlich einmal eine Zwischenprüfung statt, ca. im Zeitraum Mai / Juni.
Für die Zwischenprüfung muss kein Antrag zur Zulassung gestellt werden.
Alle Auszubildenden erhalten vom Prüfungsausschuss / von der Geschäftsstelle der Innung eine Einladung zur Zwischenprüfung, wenn sie ca. die Hälfte der Ausbildungszeit absolviert haben. Durch Verkürzungen bzw. Verlängerung der Ausbildungsverträge kann es dabei zu zeitlichen Verschiebungen kommen. Diese müssen dann gemeinsam mit den Fachlehrern, dem Betrieb und der Innung abgestimmt werden.
Achtung:
Ab 01.08.2022 gilt eine neue Ausbildungs- / Prüfungsordnung für Zahntechnik! Für alle, deren Ausbildungsverhältnis mit dem neuen Berufsschuljahr 2022/23 beginnt! (für alle anderen Azubis mit laufenden Ausbildungsverträgen gelten die bisherigen Ordnungen bis zum Abschluss!)
Neben der inhaltlich-fachlichen Anpassung an neue Technologien gilt ein geänderter Prüfungsmodus: Es gilt dann nicht mehr die Prüfung in Form der bisherigen Zwischen- / Gesellenprüfung, in der ausschließlich das Ergebnis der Gesellenprüfung zählte. Sondern es gilt die gestreckte Gesellenprüfung Teil 1 + Teil 2! Dabei fließt das Ergebnis aus Teil 1 zu 30% in das Endergebnis ein!
Diese vorzeitige Zulassung kann max. 6 Monate vor dem regulären Gesellenprüfungs-Termin liegen. Dies ist dann keine Vertragsänderung, sondern ein Antrag - und dieser muss vom Gesellenprüfungsvorsitzenden genehmigt werden!
Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung muss mit dem als Download hinterlegten Formular an den Gesellenprüfungsausschuss der Zahntechniker-Innung Köln, Hauptstr. 39, 50859 Köln gestellt werden. Für die Einreichung des Antrages gelten die Anmeldefristen wie bei der Gesellenabschlussprüfung.
Für die Antragstellung gelten folgende Voraussetzungen und es sind die entsprechenden Unterlagen beizufügen:
- die Zwischenprüfung wurde abgelegt
- das Berichtsheft wurde geführt und vorgelegt
- Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses, mit Notendurchschnitt in den berufsbezogenen Fächern besser als 2,49, sonst auch Stellungnahme der Berufsschule
- Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes
- Teilnahmebescheinigungen der 5 Überbetrieblichen Unterweisungen, in Kopie
Eine Kopie des Ausbildungsvertrages und des Zwischenprüfungszeugnisses liegen in der Regel bei der Innung vor; das Berichtsheft muss in der Berufsschule abgegeben werden (Termin wird bekannt gegeben). Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne Frau Deari und Frau Braun aus der Geschäftsstelle der Zahntechniker-Innung-Köln unter: 0221-503044.
Termine
Aufgabenstellung
Bewertungsbögen
Weitere Informationen
Brennwerttabelle
